Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, ist für jeden Arbeitssuchenden ein aufregendes Ereignis. Zu viel hängt von der richtigen Präsentation als auch der gestellten Fragen und deren Beantwortung ab.

Neben den berufsbezogenen Fragen, die sich auf die Position, für die Sie sich bewerben beziehen, gibt es auch unzulässige Fragen. Diese Fragen haben bei einem Bewerbungsgespräch keinen Platz. Im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind Sie gesetzlich von diesen Fragen beschützt. Das heißt jedoch nicht, dass unzulässige Fragen nicht gestellt werden.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen diese unzulässigen Fragen, die bei einem Bewerbungsgespräch vorkommen können, vorstellen und Ihnen anschließend einige Tipps geben, wie Sie darauf reagieren können.

 

Unzulässige Fragen beim Bewerbungsgespräch auf einen Blick

  • Fragen zu Religionsbekenntnis, Weltanschauung, sexuelle Neigung
  • Fragen nach Heirat, Familienstand, Kindern, Kinderwunsch, Partnerschaft
  • Frage nach Schwangerschaft
  • Frage nach der Gesundheit
  • Frage nach Vorstrafen
  • Frage nach Schulden oder den persönlichen Vermögensverhältnissen
  • Frage nach Gewerkschafts-, Partei, oder Vereinszugehörigkeit

 

Fragen zu Religionsbekenntnis, Weltanschauung, sexuelle Neigung

Ihre sexuelle Orientierung oder welcher Religion sie angehören, sind keine arbeitsbezogene Fragen und sollten daher für den Arbeitgeber von keiner Wichtigkeit sein. Diese Dinge gehören zu Ihren privaten Entscheidungen; Sie dürfen auf dieser Grundlage nicht diskriminiert werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie z. B. für eine Kirche arbeiten wollen, aber einer anderen Konfession angehören. In diesem Fall ist es legitimiert, dass der Arbeitgeber diesen Punkt mit Ihnen bespricht.

Fragen nach Heirat, Familienstand, Kindern, Kinderwunsch, Partnerschaft

Fragen, die das Thema Familie und Partnerschaft im Allgemeinen betreffen haben keinen Platz in einem Bewerbungsgespräch. Werden diese Fragen gestellt und es kommt zu einer Nichteinstellung aufgrund Ihrer Antwort, wird dieser Fall als gesetzwidrig angesehen.

 

Frage nach Schwangerschaft

Diese Frage ist nicht nur unzulässig in einem Bewerbungsgespräch, sie ist so deplatziert, dass Sie, sollten Sie diese beantworten, sogar lügen können, ohne mit weiteren Konsequenzen rechnen zu müssen. Bei einer bestehenden Schwangerschaft können Sie diese bei einem Bewerbungsgespräch sogar leugnen.

Eine Ausnahme jedoch besteht. Nehmen Sie eine Stelle an, bei der Ihre Schwangerschaft, wie z. B. durch schweres heben, gefährdet ist, muss dies bei dem Vorstellungsgespräch erwähnt werden. Das ungeboren Baby ist gesetzlich vor Verletzungen der Mutter geschützt. Das gleiche gilt, wenn Sie sich für eine Stelle bemühen, bei der Sie mit Chemikalien arbeiten. In diesen Fällen ist es wichtig den Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft zu informieren, um für angemessenen Arbeitnehmerschutz zu sorgen.

 

Frage nach der Gesundheit

Die Frage nach der Gesundheit sollte nur dann auftreten, wenn Sie von einer Krankheit leiden, die eine Gefahr für Sie selbst, Ihre Kollegen oder Kunden darstellt. Sollten Sie jedoch um ein ärztliches Attest gebeten werden, müssen nicht alle Ihre Krankheiten gelistet werden. Ihr Arzt muss lediglich bestätigen, dass Sie in der Lage sind, die jeweilige Tätigkeit durchzuführen.

 

Frage nach Vorstrafen

Generell gilt, dass Sie die Frage nach Vorstrafen nicht beantworten müssen, solange die getilgt sind. Die Ausnahme besteht dann, wenn das Delikt, für das Sie bestraft wurden, sich direkt auf die Tätigkeit der bewerbenden Stelle auswirkt. Beispiel: Sie bewerben sich für eine Stelle in einer Bank, haben jedoch eine Strafe wegen Veruntreuung von Geldern.

 

Frage nach Schulden oder den persönlichen Vermögensverhältnissen

Ihr Vermögensverhältnissen sind absolut persönlich und daher unzulässig bei einem Bewerbungsgespräch. Diese Fragen müssen daher nicht beantwortet werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie persönliche Schulden haben, sich aber um eine Vertrauensposition im Finanzbereich bewerben. Eine weitere Ausnahme wäre, wenn der Arbeitgeber direkt betroffen wird, wie zum Beispiel bei einem laufenden Lohnpfändungsverfahren.

 

Frage nach Gewerkschafts-, Partei, oder Vereinszugehörigkeit

Alle der oben genannten Fragen gehören in den Bereich der unzulässigen Fragen in jedem Bewerbungsgespräch. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich Ihre Partei- oder Vereinszugehörigkeit störend auf den Ablauf der Firma auswirkt, bei der Sie sich um eine Stelle bewerben.

 

Wie können Sie Antworten, wenn Ihnen bei einem Bewerbungsgespräch eine unzulässige Frage gestellt wird

 

Trotz einer klaren Rechtslage bezüglich unzulässiger Fragen kann es doch vorkommen, dass eine solche Frage gestellt wird. Daumenregel: Bleiben Sie ruhig, freundlich und professionell.

Wird Ihnen wirklich einmal eine unzulässige Frage gestellt, bleiben Sie gelassen und wägen Sie Ihre Möglichkeiten ab, bevor Sie antworten.

Fragen Sie sich:

  • Tritt hier einer der Ausnahmefälle in Kraft und die Frage ist tatsächlich relevant?

Wenn nicht, können Sie den Interviewer

  • Auf seinen Fehler aufmerksam machen
  • Die Frage nicht beantworten
  • Die Frage wahrheitsgemäß beantworten.

 

In den meisten Fällen erfordern unzulässige Fragen ein Fingerspitzengefühl und Diplomatie, um den Fluss eins offenen Gesprächs nicht zu unterbrechen. Eine gute Möglichkeit ist, einfach zurückzufragen, was die bestimmte Frage mit der Tätigkeit, für die Sie sich bewerben, zu tun hat. Ist Humor etwas, womit Sie sich aus solch einer Situation retten können, dann ist auch das eine Möglichkeit. Wichtig ist, dass Sie wissen, dass es nicht Sie waren, der eine unangemessene Frage gestellt hat. Im Endeffekt bleibt die Entscheidung aber immer Ihnen überlassen. Bleiben Sie freundlich, sachlich und professionell und das alleine schon, wird im Bewerbungsgespräch für Sie sprechen.

Entscheiden Sie sich eine unzulässige Frage zu beantworten, bleiben Sie ehrlich.

 

Die Regel jedoch ist, egal wie Sie eine unzulässige Frage beantworten, es entstehen keine Konsequenzen für Sie.

 

Was tun, wenn sich während dem Vorstellungsgespräch die unzulässigen Fragen häufen

Fällt Ihnen auf, das bei einem Bewerbungsgespräch diese Art von Fragen mehr und mehr werden, wirft sich die Frage auf, ob Sie tatsächlich für jemanden arbeiten wollen, der schon beginnend mit dem Vorstellungsgespräch die Grenzen zwischen Privat und Beruf verwischt. Da wäre allerdings abzuwägen, wie sehr Sie sich diese Stelle wünschen oder sogar brauchen. Dagegen spricht, dass Sie sich auf Ihrem zukünftigen Arbeitsplatz wohlfühlen wollen. – Im Grunde, jedes Vorstellungsgespräch unterliegt einer Wechselwirkung. Während der Arbeitgeber Ihre Fähigkeit für die Stelle beurteilt bekommen auch Sie einen Einblick in das Unternehmen.

 

Kann ich mich auf unzulässige Fragen beim Bewerbungsgespräch vorbereiten

Das können Sie durchaus. Mit diesem Artikel haben Sie eine Liste der möglichen Fragen. Gehen Sie diese durch und überlegen Sie sich eine passende Antwort. Auf diese Weise werden Sie von unzulässige Fragen nicht überrascht und können eine zügige Antwort geben, die auch nicht gekünstelt klingt. Im entscheidenden Moment ist es nicht immer leicht eine humorvolle Antwort zu finden und mit einer Lüge können Sie sich nur allzu leicht später im Gespräch verstricken.

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